Für alle Paddler/innen, die mit eigenem Board unterwegs sind, wir brauchen eure Hilfe!
Der Starnberger See und der Ammersee sind bereits von der hochinvasiven Quagga-Muschel befallen. Wichtig ist jetzt die weiteren Seen, wie den Pilsensee und Wörthsee, von der schädlichen Muschelart zu beschützen. „Schaut man sich beispielsweise den Bodensee an, wird einem bewusst, was die Quagga-Muschel anrichten kann. Spätestens wenn Badegäste mit zerschnittenen Fußsohlen aus dem Wasser kommen, die ihnen die scharfkantige Muschel zugefügt hat, oder der Zugang ins Wasser gar nicht mehr möglich ist, ist die direkte Betroffenheit groß. Wir müssten daher dafür sorgen, dass insbesondere die Ausbreitung in die noch nicht betroffenen Seen so lange wie möglich ausbleibt. Daher sollten alle die KLAR-Regeln beachten“, so die Bitte von Landrat Stefan Frey.
Bereits im vergangenen Jahr wurden genetische Analysen an Muscheln im Starnberger See und im Ammersee durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass sich unter den untersuchten Exemplaren auch Quagga-Muscheln befinden. „Die Quagga-Muschel gilt als eine der invasivsten Süßwassermuscheln Europas und kann Gewässerökosysteme innerhalb weniger Jahre nachhaltig verändern“, erklärt Sascha Scharpff von der Unteren Naturschutzbehörde. Die invasive Muschelart vermehrt sich in kurzer Zeit stark und kann dabei vielfältige Probleme verursachen. Beispielsweise überwuchert sie Schiffsrümpfe und Bojen, verstopft Wasser- und Abwasserleitungen, beschädigt Fischernetze oder setzt die Motorkühlung von Booten außer Betrieb. Aufgrund ihrer scharfen Kanten kann sie zudem für Badegäste gefährlich werden. Auch aus ökologischer Sicht kann ihre Ausbreitung negative Auswirkungen haben, da sie etwa mit einheimischen Fischarten um Nahrung und Lebensraum konkurriert und diese nach und nach verdrängt.
Nun gilt es, die umliegenden Seen vor einem Befall zu schützen. Dazu gehören auch der Pilsensee und Wörthsee. Die Gefahr, dass auch diese Seen von der schädlichen Muschelart befallen werden, ist sehr hoch, da die Larven der Quagga-Muschel mit bloßem Auge nicht sichtbar und nur unter dem Mikroskop erkennbar sind. Zudem bewegen sich die Larven frei im Wasser der bereits befallenen Seen und können durch Luftmatratzen, Boote, SUPs und andere Wassersportgeräte übertragen werden. Auf Oberflächen können sie bis zu fünf Tage überleben, in Restwasser sogar noch deutlich länger.
KLAR-Regeln beachten
Wurden Wassersportgeräte oder vergleichbare Ausrüstung in einem bereits befallenen Gewässer genutzt, ist eine gründliche Reinigung im Anschluss unbedingt erforderlich. Dabei helfen die sogenannten KLAR-Regeln als Orientierung: K – Kontrollieren, L – Leeren, A – Abspülen und R – Ruhen lassen.
K – Kontrollieren bedeutet, die Ausrüstung darauf zu prüfen, ob sie sich in den letzten fünf Tagen in einem anderen Gewässer befunden hat.
L – Leeren steht für das vollständige Entfernen von Restwasser, das jedoch nicht in den See abgelassen werden darf.
A – Abspülen bezeichnet die gründliche Reinigung der Ausrüstung.
R – Ruhen steht für eine Trocknungsdauer von mindestens fünf Tagen.
Fällt die Kontrolle (K – Kontrollieren) positiv aus und sind sowohl A – Abspülen als auch R – Ruhen nicht möglich, sollte die Ausrüstung mit Quagga-Desinfektionstüchern auf Basis von Wasserstoffperoxid gereinigt werden. Diese sind am nächstgelegenen Kiosk erhältlich.
Die Einhaltung dieser Regeln trägt dazu bei, die Ausbreitung der Quagga-Muschel in bislang nicht betroffene Seen zu verhindern.
Am Pilsensee und Wörthsee werden derzeit entsprechende Hinweisschilder angebracht. Diese weisen Badegäste und Wassersportler auf die möglichen Risiken und Übertragungswege der Quagga-Muschel hin und veranschaulichen die KLAR-Regeln verständlich und übersichtlich.
Mit Vereinen, Organisationen und Berufsgruppen, die mit den Seen in Verbindung stehen, ist die Untere Naturschutzbehörde bereits im Austausch um auch hier auf die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen.
Quagga-Muschel
Die Quagga-Muschel (Dreissena rostriformis bugensis) ist eine recht kleine Dreikantmuschel mit einer Schalenlänge von bis zu drei Zentimetern. Ihre dunkel-hell gestreifte Schale erinnert an das Muster eines Quagga-Zebras. Die Quagga-Muschel ähnelt der bereits etablierten Zebra-Muschel stark und ist für Laien kaum eindeutig von dieser zu unterscheiden.
Quelle: Landratsamt Starnberg