Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Verleih von Boards, Paddel und Zubehör sowie für die Teilnahme an den Kursen des SUP Club Starnberger See gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Jeder Gast muss einmal die AGB hier anerkennen bzw. für sein Kind und somit bestätigen, dass er/sie schwimmen kann und auf eigene Haftung paddelt: Haftungsausschluss SUP Club
Haftungsausschluss
1. Kursteilnehmer und Mieterkreis
1.1 KINDERN UND ERWACHSENEN, DIE NICHT SICHER OHNE HILFSMITTEL SCHWIMMEN KÖNNEN IST DIE TEILNAHME AM SUP VERLEIH UND AN SUP KURSEN VERBOTEN AUFGRUND VON LEBENSGEFAHR! DAZU ZÄHLEN AUCH KLEINKINDER, DIE ERWACHSENE MIT AUFS BOARD SETZEN WOLLEN. ES BESTEHT LEBENSGEFAHR!
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den SUP-Sport (Stand-UP-Paddling, Stehpaddeln) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen SUP-Angeboten ist die Fähigkeit, mindestens 5 min. im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung.
1.2 Minderjährige bis 14 Jahre müssen bei SUP-Verleih von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Aufsichtspflicht obliegt dem/der erwachsenen Begleitung der Minderjährigen.
Bei Kursteilnahme von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Sicherheit/Durchführungsbedingungen
2.1 Den Anweisungen des Ausbilders/Verleihers ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Bei Sturmwarnung (Blinklichter am See) ist umgehend die Verleihstation anzupaddeln und das Material zurückzugeben.
2.2 Der Vermieter ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, starker Nebel u.ä.) berechtigt, Touren und Trainings abzubrechen und abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassene Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.
3. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des SUP-Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und persönlich zurückzugeben. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Bei verspäteter Rückgabe des Leihmaterials werden pro angefangener 15 min. 5 € fällig. Diese sind direkt vor Ort zu zahlen.
4. Haftung
4.1 Der Vermieter haftet als Schulungscenter nicht für Körper- und Personenschäden des Mieters, außer im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden des Mieters haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2 Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.
4.3 Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei, sofern der Mieter diese Unfälle vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.
4.4 Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Vermieter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten ersatzpflichtig. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit.
Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
5. Verhaltenspflichten/Befahrungsregeln
5.1 Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke oder Vogel-/Fischschutzgebiete sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des „Stand-Up-Paddlings“ dürfen die Boards nur an öffentlichen Rastplätzen verlassen werden.
5.2 Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Narkotika jedweder Art ist “an Board” untersagt.
6. Stornierungsbedingungen
6.1 Höhere Gewalt
SUP-Verleih, Kurse und Touren finden bei jedem Wetter statt, außer bei Unwetterwarnungen. Paddeln ist eine Outdoor-Aktivität, und man rechnet mit wechselhaftem Wetter. Regen rechtfertigt keine Stornierung mit Rückerstattung, wenn der Anbieter die Tour nicht absagt. Bei Gewitter, Hochwasser, Sturm oder Unwetterwarnung ist das Paddeln objektiv gefährlich und wir bieten wahlweise ein gleichwertiges Ersatzprogramm oder Gutscheine über die nicht in Anspruch genommene Leistung an. Es besteht KEIN Recht auf Rückerstattung des Betrages
6.2 Für den Fall, dass der/die Paddelgast oder die Gruppe oder einzelne Teilnehmer der Gruppe
trotz Wetterfreigabe unsererseits
nicht an der termingebundenen Veranstaltung teilnehmen kann, gelten diese Rücktrittsfristen und -kosten:
- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Rücktrittskosten bis auf die System- und Bearbeitungskosten in Höhe von 8% des Verkaufswertes und bei Paypal Rückzahlung zusätzlich 3,5% des Verkaufswertes oder Erstattung in Form eines Gutscheins zum vollen Wert
- 9-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Gesamtpreises
- ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt 100% des Gesamtpreises
Bei termingebundenen Käufen, in dem Fall Tickets für ein bestimmtes Event, kann das Widerrufsrecht nicht eingesetzt werden. Siehe die entsprechende Vorschrift im BGB (§ 312g Widerrufsrecht Absatz 2):
„Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
(…)
Verträge (…) zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.“
6.3 Bis zum Aktionsbeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir behalten uns vor, dem Wechsel der Person zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, sowie wenn gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und er uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
6.4 Werden nach vertraglich festgelegtem Beginn der Reise gebuchte Reiseleistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (auch Krankheit), ganz oder zum Teil nicht in Anspruch genommen, so behalten wir den vollen Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Es liegt in unserem Ermessen, für nicht in Anspruch genommene Leistungen Gutscheine zu vergeben.
6.5 Das beim Online-Kauf grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht gilt NICHT für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem festen Termin oder in einem bestimmten Zeitraum. Solche Umstände fallen in das „allgemeine Lebensrisiko“, das jeder selbst trägt.
7. Bergung der Mietsache
7.1 Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, damit eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann. Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt Mieter die Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen gemäß nachfolgenden Tarifs, wenn er die kostenauslösenden Maßnahmen vorwerfbar verursacht hat.
7.2 Für Bergung etc. der Mietsache werden pro Stunde € 70,- und für das Fahrzeug pro Kilometer € 2,- zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet. Der Ersatz möglicher Materialschäden richtet sich nach Ziffer 4. dieser Vereinbarung.
8. Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.
9. Erfüllungsort
Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Starnberg.